Der Präsident des Deutschen Bundestages hat am 26. März 2019 eine neue Archivordnung sowie eine neue Nutzungsordnung für das Parlamentsarchiv in Kraft gesetzt. Die neuen Regelungen sind mit dem Bundesarchivgesetz 2017, der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (neu) harmonisiert. Darüber hinaus besteht ab sofort für Nutzerinnen und Nutzer des Parlamentsarchivs die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Archivgut im Lesesaal mit eigenen Geräten abzufotografieren.