Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur “Neuregelung des Bundesarchivrechts” eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht u. a. die Verkürzung der personenbezogenen Schutzfrist von 30 Jahren auf zehn Jahre nach dem Tod der betroffenen Person vor und enthält verbesserte Regelungen zur Übernahme elektronischer Unterlagen. Die erste Lesung findet am Donnerstag, den 22. September 2016 statt. Der Entwurf wird dann voraussichtlich federführend dem Ausschuss für Kultur und Medien zugewiesen.