Das hat der Bundestag in seiner Sitzung am 26. September 2019 beschlossen. Er folgt damit dem gemeinsamen Konzept des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, und des Präsidenten des Bundesarchivs, Michael Hollmann. Die Unterlagen sollen am jetzigen Standort verbleiben und außerdem Bestände der zentralen DDR-Behörden, das Archiv der SED sowie der Massenorganisationen der DDR und die Bibliothek der Stiftung Partei- und Massenorganisationen der DDR aufnehmen. Außerdem soll es künftig nur noch eine Außenstelle pro Bundesland geben. Die Umsetzung dieser Pläne ist bis 2021 geplant.