Auch die zweite Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27. März 2021 sowie das aktuelle Hygienerahmenkonzept der Senatsverwaltung für Kultur und Europa vom 1. April 2021 bringen für die Archive keine grundlegenden Änderungen. Nach wie vor dürfen Archive ihre Lesesäle, unter Einhaltung der in den jeweiligen Schutz- und Hygienekonzepten festgelegten Schutzmaßnahmen, offenhalten. Neu ist das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske. Ein negativer Corona-Test ist für eine Nutzung nicht verpflichtend. Gleichwohl wird er vom Geheimen Staatsarchiv PK und dem Bundesarchiv, die ihre Lesesäle weiter geöffnet haben, verlangt.
Die entsprechenden Verordnungen sind auf der Sonderseite der Senatsverwaltung für Kultur und Europa zum Corona-Virus zu finden.