Auch die Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 4. März 2021 sowie das aktuelle Hygienerahmenkonzept der Senatsverwaltung für Kultur und Europa bringen für die Archive keine grundlegenden Änderungen. Nach wie vor dürfen Archive ihre Lesesäle, unter Einhaltung der in den jeweiligen Schutz- und Hygienekonzepten festgelegten Schutzmaßnahmen, offenhalten. Neu ist das verpflichtende Tragen einer medizinischen Maske sowie die räumliche Richtzahl von einer Besucherin bzw. einem Besucher je 10 QuadratmeterWeiter wird empfohlen, die maximale Aufenthaltszeit jeweils auf 2 Stunden zu begrenzen.
Die entsprechenden Verordnungen sind auf der Sonderseite der Senatsverwaltung für Kultur und Europa zum Corona-Virus zu finden.