Die mit dem heutigen Tage in Kraft tretende Zehnte Verordnung zur SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Senats von Berlin verfügt viele Schließungen von kulturellen Veranstaltungsstätten für den Publikumsverkehr. Auch die öffentlichen Bibliotheken müssen ihren Publikumsverkehr einschränken.
Dagegen sind die Archive im Land Berlin davon nicht betroffen und können ihre Lesesäle – unter Einhaltung der in den jeweiligen Schutz- und Hygienekonzepten festgelegten Schutzmaßnahmen und der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung – weiterhin für Nutzerinnen und Nutzer öffnen.