Der Präsident des Deutschen Bundestages hat am 26. März 2019 eine neue Archivordnung sowie eine neue Nutzungsordnung für das Parlamentsarchiv in Kraft gesetzt. Die neuen Regelungen sind mit dem Bundesarchivgesetz 2017, der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (neu) harmonisiert. Darüber hinaus besteht ab sofort für Nutzerinnen und Nutzer des Parlamentsarchivs die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Archivgut im Lesesaal mit eigenen Geräten abzufotografieren.
Alle Beiträge von Angela Ullmann
Plenardebatten des 1. Deutschen Bundestages online
Die Tonaufzeichnungen aus der 1. Wahlperiode des Deutschen Bundestages sind seit kurzem online über die Mediathek des Deutschen Bundestages abrufbar: https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTgva3czNi0xd3AtbWVkaWF0aGVrLzU2Nzk5NA==&mod=mod493052. Voraussetzung dafür war die Digitalisierung aller rund 10.000 Tonträger des Parlamentsarchivs in den Jahren 2006 bis 2015.
Novellierung des Bundesarchivgesetzes
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur “Neuregelung des Bundesarchivrechts” eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht u. a. die Verkürzung der personenbezogenen Schutzfrist von 30 Jahren auf zehn Jahre nach dem Tod der betroffenen Person vor und enthält verbesserte Regelungen zur Übernahme elektronischer Unterlagen. Die erste Lesung findet am Donnerstag, den 22. September 2016 statt. Der Entwurf wird dann voraussichtlich federführend dem Ausschuss für Kultur und Medien zugewiesen.
Einblicke in das Parlamentsarchiv am 4. September 2016
Am Sonntag, den 4. September 2016, öffnet der Deutsche Bundestag seine Türen zum Tag der Ein- und Ausblicke. Das Parlamentsarchiv und die Pressedokumentation zeigen eine kleine Ausstellung zum Thema “Vor 30 Jahren: Erste Plenarsitzung im Bonner Wasserwerk am 9. September 1986” im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus. Darüber hinaus sind Führungen durch das Parlamentsarchiv, die Parlamentsbibliothek und die Pressedokumentation im Programm.