Der Berliner Senat hat am 7. Mai 2020 die 6. Verordnung zur Änderung der SARS-Cov-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung erlassen. § 5 Abs. 5 Satz 3 legt fest:
„Archive dürfen ihre Lesesäle unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und der Hygieneregeln nach § 2 Absatz 1 ab dem 11. Mai 2020 öffnen.“
Damit ist eine Nutzung der Archivalien durch Wissenschaft, Forschung und interessierte Öffentlichkeit wieder möglich, natürlich unter Anwendung entsprechender Hygienekonzepte.