Inzwischen haben die meisten Bundesländer eine Wiederöffnung der Archivlesesäle gestattet. Der Berliner Senat bleibt dagegen noch zurückhaltend. In seiner letzten Anordnung vom 21. April 2020 hat er ab dem 27. April 2020 für Archive lediglich den Leihbetrieb zugelassen, was für die meisten Archive allerdings gegenstandslos ist.
Dennoch wird in den Archiven an entsprechenden Konzepten für eine Öffnung gearbeitet. Als Hilfe für die Erstellung solcher Konzepte sollen hier erste Hinweise gegeben werden. Natürlich hängt es immer auch von den jeweiligen räumlichen und personellen Gegebenheiten ab. Die Übersicht kann gern ergänzt werden!
Folgende Voraussetzungen sollten gegeben sein:
– Lesesaalnutzung nur nach bestätigter Voranmeldung.
– Beschränkung der Anzahl der Arbeitsplätze im Lesesaal. Die Abstände zwischen den Arbeitsplätzen sollten mind. 2-3 Meter betragen.
– Ggf. können pro Person Zeitfenster eingerichtet werden (z. B. maximal zwei bis vier Stunden), damit nicht die gleichen Personen über längere Zeit gemeinsam in einem Raum verweilen.
– Anpassung der Verkehrswegen (Treppen, Gänge, Aufzüge). Ggf. kann man gesonderte Zugänge für die Nutzenden einrichten.
– Die Nutzenden bekommen ihre Plätze zugewiesen.
– Das Archivgut liegt vorher bereit.
– Einzelzugang zu den Garderoben.
– Keine persönlichen Beratungsgespräche.
– Mund- und Nasenschutzpflicht für den Lesesaaldienst. Ggf. Spuckschutz für die Lesaalaufsicht installieren oder einen entsprechende Abstand am Tresen gewährleisten.
– Regelmäßig lüften.
– Nach der Nutzung werden vom Benutzersaaldienst o. ä. die Rechercheplätze (PC) und Arbeitstische desinfiziert.
– Ständige Mund- und Nasenschutzpflicht für die Nutzenden. Diese haben einen Mund-Nasenschutz mitzubringen.
– Die Nutzenden haben eigenes Arbeitsgerät mitzubringen, auch Papier und Bleistift.
– Die Abstandsregeln sind unbedingt einzuhalten. Keine Gespräche mit anderen Nutzerinnen und Nutzern.
– Nutzung nur durch Einzelpersonen.
Ggf. kann man die Anmeldeliste priorisieren für Nutzungen wie z. B.
– Abschlussarbeiten,
– terminierte Publikationen,
– dringende Rechtsfragen.
Sehr praxisnah empfinde ich den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales formulierten Standard, der als Video oder PDF (mehrsprachig) unter folgender Adresse zum Download bereitsteht:
https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Arbeitsschutz/arbeitsschutz.html
Lesesäle werden hier zwar nicht explizit erwähnt, vielleicht mag es der ein oder anderen Einrichtung trotzdem eine Hilfe bei der Bewertung/Anpassung ihrer Gegebenheiten sein.