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Nochmalige Ausstellung der Urschrift des Grundgesetzes

Vor 75 Jahren hat sich am 7. September der 1. Deutsche Bundestag konstituiert. Dieses Jubiläum bildet den thematischen Rahmen für den „Tag der Ein- und Ausblicke“ am 7. September. Das überwältigende Interesse an der Urschrift des Grundgesetzes beim Demokratiefest im Mai 2024 hat den Ausschlag dafür gegeben, an diesem Tag noch einmal die Urschrift des Grundgesetzes zu zeigen. Die vom Parlamentsarchiv betreute Ausstellung befindet sich im Marie-Elisabeth-Lüders Haus. Neben diesem Highlight gibt es viele weitere spannende Angebote mit Gesprächsformaten, Vorträgen zur Geschichte des Grundgesetzes, Filmvorführungen („Die Unbeugsamen“, Teile 1 und 2) sowie einer Lesung aus dem Buch „Der nächste Redner ist eine Dame“. Einen Überblick über das Programm am 7. September und das begleitende Bürgerfest vom 6. bis 8. September dieses Jahres findet sich auf der Webseite des Deutschen Bundestages.

Urschrift des Grundgesetzes, aufgeschlagen auf der Seite der Unterschriften, gehalten in Händen mit weißen Handschuhen

Urschrift des Grundgesetzes wird beim “Fest der Demokratie” ausgestellt

Beim Fest der Demokratie vom 24. bis 26. Mai 2024 kann die Urschrift des Grundgesetzes im Reichstagsgebäude besichtigt werden. Bislang wurde sie der Öffentlichkeit nur im Jahre 1969 anlässlich des 20jährigen Bestehens der Bundesrepublik Deutschland präsentiert.

© Bild DBT/Inga Haar

Urschrift des Grundgesetzes erstmals im Fernsehen

In einer Dokumentation der ARD “Wie gut ist unser Grundgesetz?” schauen Sandra Maischberger und Frank Bräutigam gemeinsam mit der Bundestagspräsidenten Bärbel Bas in die Urschrift des Grundgesetzes. Die Urschrift befindet sich im Parlamentsarchiv des Bundestages.

Die Dokumentation wird am 13. Mai um 20.15 Uhr in der ARD gesendet.