Umfrage zum Material „Heißsiegelpapier“

Ein von Edith Reinhardt 1970[1] zum Patent angemeldetes „Verfahren zur Papierkonservierung“ wurde bei Archivbeständen in der DDR eingesetzt. Voraussetzung dafür war die Einführung eines Produktionsprozesses, wie er von Reinhardt begleitet oder federführend gestaltet wurde. Unter konservatorischen Gesichtspunkten bleibt interessant, wie sich das gealterte Material verhält sowie in welchem Umfang und wo es in Archivbeständen zu finden ist. Aus diesem Grund möchte ich eine kurze Umfrage durchführen und bitte um Antwort auf folgende Fragen:

Ist der Einsatz des Materials an ihrem Bestand bekannt? Wenn ja, in welchem Zeitraum und an welchen Beständen kam das Material zum Einsatz?
Wie erfolgte der Bezug und die Verarbeitung des Materials – so bekannt und dokumentiert?
Wie verhält sich das Material im gealterten Zustand – ergeben sich konservatorische Fragestellungen, wie zur Stabilität oder zu endogen Schäden?
Stellen sich Fragen der Reversibilität?
Können die mit Heißsiegelpapier bearbeiteten Bestände ohne Einschränkung in die Benutzung oder Digitalisierung gegeben werden?

Grundsätzlich verbindet sich mit der Umfrage der Wunsch nach Erfahrungsaustausch zum Verfahren und dem Material Heißsiegelpapier. Jede Information ist deshalb willkommen!
Rückmeldungen bitte an: sabine.protze@bundesarchiv.de.

1 Patentschrift (Wirtschaftspatent) der DDR 83 723, Anmeldetag: 10. IV. 1970, Erfinder zugleich Inhaber: Edith Reinhardt. https://depatisnet.dpma.de/DepatisNet/depatisnet?action=pdf&docid=DD000000083723A1&xxxfull=1 (aufgerufen am 14.09.2023)